VirtualDub noch mal…

Greifen wir noch mal das Thema VirtualDub auf. Jetzt schreibt nämlich auch Heise was dazu:

Die haben sich mit dem Rechteinhaber, Raimar Kliemen, in Verbindung gesetzt, und von ihm erfahren, daß sein Produkt zum Schneiden von Videos und zum Umwandeln in nahezu jedes Format verwendet werden kann… Nur dumm, daß man bei einer Suche mittels Google nur das „Original“ findet.

Außerdem kontaktierte Heise auch den Rechtsanwalt Martin Jaschinski (mit dem ich auch schon mal einen netten schriftlichen Kontakt hatte 😉 ) der Kanzlei JBB Rechtsanwälte. Der äußert sich zu dem Thema:

„Die Empfänger von solchen Abmahnungen sollten sich entspannt zurücklehnen. […]

Falls er (Anm. d. Red.: der Markeninhaber) auf Widerstand trifft, wird er aber auf Dauer mit seiner Masche höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben.“

BTW: Beschwerden über den registrierten Namen können beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden…

Woran merkt man, daß man zu viel programmiert?

… wenn man mehr als eine Minute braucht, um das „oder“ in folgendem Satz richtig zuzuordnen:

Zubereitung für 3 Schnitzel (á 150 g), 250 g frische Champignons oder 1 Dose Champignons (425 ml), 2 EL Öl, 250 ml süße Sahne

Nein, es bedeutet NICHT „Schnitzel und frische Champignons“ oder „Dosen-Champignons und Sahne“!

Da fehlen die Klammern!

VirtualDub und die Abmahnung…

Schon mal von Internet Dienstleistungen Kliemen gehört? Ich bis vorhin auch nicht. Jetzt hat der Kerl, der seine Dienste unter dem Namen anbietet es aber in die Presse geschafft: Zwei Artikel bei golem.de innerhalb von vier Stunden. Das schaffen sonst nur Google, Microsoft oder derartige Bekanntheiten.

Ganz im Sinne von „bad publicity is better than no publicity“ verschickt der nämlich gerade – zu seiner seit 31. Mai gesicherten Marke VIRTUALDUB „Linkentfernungs- und Zahlunsgaufforderungen“ per Post an Leute, die zum seit ein paar Jahren existierenden Open Source Programm VirtualDub verlinken.

Golem beruhigt aber auch gleich, daß man keine Angst vor VIRTUALDUB haben sollte:

Denn „VirtualDub“ ist ein seit Jahren bekanntes freies Programm zum Aufnehmen und Bearbeiten von Videos. Spätestens seit der „PowerPoint“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. April 1997 stehe fest, dass Computerprogramme dem Werktitelschutz unterliegen. Das bedeutet, dass der Titel eines Computerprogrammes als solcher (ohne weitere Eintragung) einen Titelschutz genießt. Voraussetzung dafür sei aber die öffentliche Verbreitung und, um auch den deutschen Markenschutz zu tangieren, die Verbreitung für den deutschen Markt.

Das dürfte auch für das Programm VirtualDub gelten, da es seit langem auch in Deutschland zum Download angeboten wird. Zum Zeitpunkt der Markenanmeldung von Herrn Kliemen am 16. Januar 2006 bestand der Schutz für diesen Titel bereits.

Alleine schon die Tatsache, daß die Briefe von der „Niederlassung 2“ in der Tschechischen Republik verschickt werden, sollten einem zu Denken geben…

Was aber tun, wenn doch so ein Brief im Postfach landet? Marcel Bartels rät, nicht unbedingt zum Anwalt zu gehen:

Wenn Herr Kliemen nämlich leider nicht zum Ersatz der Kosten in der Lage sein sollte, dann bleiben die Empfänger des Briefes auf den Kosten für den Anwalt sitzen und haben erst durch die Beauftragung des Anwaltes einen tatsächlichen finanziellen Schaden. Ein freundliches Schreiben an Herrn Kliemen, dass man nicht gedenkt, sich abzocken zu lassen, und nun auf eine Entschuldigung von Herrn Kliemen wartet und Wiedergutmachung für den Ärger verlangt, dürfte meines Erachtens vollkommend ausreichend sein, um den Anspruch abzuwehren.

(Übrigens am Rande erwähnt: Der Autor des Programmes VirtualDub hat sich in einem kurzen Statement von den Abmahnungen distanziert.)

Noch mal zum Thema VIjAGRA

ViagraAm 12. Juli (Mittwoch) fing’s schlagartig an, am 8. August (Dienstag) kamen die letzten Mails.

Danach war mit einem mal Ende…

Exakt vier Wochen lang lief mein Postfach vor Viagra-Spam über, immer mit dem gleichen Inhalt:

Hi,

AMsBIEN
CIsALIS from 3, 75 $
VAsLIUM from 1, 25 $
VIsAGRA from 3, 35 $

http://www.*************.com

Nur jeweils täglich mit einer kleinen Variation: „VIjAGRA“, „VIsAGRA“, „VIeAGRA“, „VlAGRA“, „VdAGRA“… Die meisten dieser Mails wurden durch meinen Spam-Filter aufgehalten. Runterladen musste ich sie trotzdem: Rund 3.000 mal…

Was mir zu denken gibt: Ich bin nur EINER der vielen Millionen Internet-Nutzer. Ich bekomme zwar überdurchschnittlich viel Spam, weil ich einfach schon lange dabei bin, meine Mail-Adressen z.B. im Impressum von Webseiten veröffentlichen muss und dann auch noch viele Standard-Adressen (webmaster@…, info@…) habe. Aber selbst damit bin ich nur einer von vielen Millionen.

Um allein EINE Million Empfänger mit 3.000 mal dieser Mail zu „versorgen“ müssen 3.000.000.000 (drei Milliarden) Mails verschickt werden… Und ich denke, diese Zahl wird noch lange nicht reichen…

Laut meinem Spam-Filter ist die Mail jeweils etwa 3 KBytes groß. macht bei 3.000.000.000 Mails eine Datenmenge von 9.000.000.000.000 Bytes, was ganz grob über den Daumen gepeilt 8 Terabytes sind.

Umgerechnet wären das 2000 DVDs (single layer). Ein Stapel von fast drei Metern Höhe.

Und ehrlich gesagt: Ich nehme an, daß die Zahl von Mails dieser einen Spam-Attacke noch wesentlich höher war…

Sinnloser Datenmüll, der das Internet verstopft…

Wie soll das weitergehen?

Bier in Berlin

… ist das geil, oder ist das geil?

Willkommen im SPRITLAGER
Wir liefern Getränke, Eiswürfel, Bierbänke und vieles mehr zu jeder Zeit an jeden Ort. Privat und Gewerbe.

Zudem liefern wir gekühlte Getränke (auch SOFORT) und helfen bei Bedarf gerne mit Wechselgeld aus.

Leider nur in Berlin…