Verschiedene Internet Explorer Versionen auf einem PC

Zum Testen hatte ich bis vor kurzem auf einem Rechner den IE6 und auf dem nächsten den IE7 installiert. Dann kam Windows Vista – was auf den Rechner mit dem IE6 drauf kam… und schon hatte ich keinen IE6-Testrechner mehr.

Jetzt muß man aber bedenken, dass beispielsweise 4cheaters.de derzeit rund 60% IE-Nutzer hat und davon wiederum 65% noch mit dem IE6 die Seite ansurfen. Das macht insgesamt immernoch knapp 40% aller Nutzer aus, was mehr wäre als die Firefox-User (alle Versionen) zusammen.

Was tun? Offiziell ist es ja nicht möglich, mehrere Internet Explorer nebeneinander zu haben.

Zum Glück gibt’s auch noch „inoffiziell“: Mit MultipleIEs kann man bis zu Version 3.0 zurück gehen – alles auf einem Rechner und alles nebeneinander. Das Paket bringt IE 3.0, IE 4.01, IE 5.01, IE 5.5 und IE 6.0 mit. Das sollte reichen.

IE3 und IE4 sind sicher nicht mehr wirklich relevant (4cheaters.de: 0.0% / 0.007% im Januar), aber so muß man niemanden mehr aussperren – und das ganz ohne 5 Test-Rechner.

Quergelesen 2007-02-06

Allgemeines

  • Gefängnisstrafe für Pornos aus dem Internet?
    Einem Gesetzesentwurf zufolge könnte man in Bahrain demnächst hinter Gittern landen, wenn man sich Pornografisches Material aus dem Internet herunterlädt
  • 20 Ärzte könnten der Vater sein
    Sex-Skandal in Sarajevo: Auf die Frage, wer der Vater sei, legte eine Krankenschwester eine Liste von 20 Ärzten auf den Tisch…
  • Ausbeutung statt Ausbildung
    Seit die „Generation Praktikum“ im März 2005 in die Diskussion über Berufschancen und Zukunftsperspektiven junger Akademiker geworfen wurde, hat sie im öffentlichen Bewusstsein eine steile Karriere gemacht. Sie geistert durch Talkshows und Leitartikel, beschäftigt den Deutschen Bundestag und das Justizwesen, und beunruhigt neben den angehenden Studenten mittlerweile auch den einen oder anderen Politiker. In kürzester Zeit ist die „Generation Praktikum“ als bundesrepublikanische Realität anerkannt worden, als habe es nur der Begriffsfindung bedurft, die bei der Wahl zum „Wort des Jahres 2006“ dann auch verdientermaßen mit dem zweiten Platz belohnt wurde.

Computer & Internet

  • Vista kann Apples iPod zerstören
    Microsoft hat lange Zeit an Windows Vista gearbeitet und im Zuge dessen auch mit Hard- und Softwareherstellern zusammengearbeitet, um Unverträglichkeiten mit Windows Vista beim Marktstart auszuräumen. Ganz aufgegangen ist das Konzept nicht. So zeigt sich Apple eher unbeeindruckt vom Vista-Marktstart, bietet keine angepasste iTunes-Software und warnt nun davor, dass ein iPod kaputtgehen kann, wenn der Player mit Windows Vista in Berührung kommt.
  • Apache verliert, Microsoft und lighttpd legen zu
    Der Webserver Apache verliert wieder einmal Marktanteile und rutscht im „Web Server Survey“ von Netcraft unter die Marke von 60 Prozent. Davon profitierten unter anderem Microsoft und lighttpd.
  • Großangriff auf DNS-Rootserver
    Praktisch unbemerkt von Nutzern in Deutschland wurden heute die zentralen Root Name Server und die Nameserversysteme mehrerer globaler sowie Länder-Domains im großen Stil angegriffen. Der von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) gemanagte Rootserver L und der unter Aufsicht des US-Verteidigungsministeriums stehende Rootserver G waren zeitweilig nicht mehr erreichbar. Nach Informationen von Experten wurden alle 13 Rootserver angegriffen, allerdings gab es bei der Mehrzahl nur leichte Einschränkungen.
  • Leergefegter Arbeitsmarkt: Die IT-Branche bietet gute Jobchancen
    „Erfreulich“ nennt Bernhard Hohn von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn die Entwicklung des IT-Stellenmarktes. Zwar erreichten die Zahlen noch nicht den Stand des Jahres 2000, pendelten sich aber auf einem hohen und zugleich „gesunden“ Niveau ein. Besonders gefragt waren nach Angaben der ZAV Spezialisten für Vertrieb und Beratung von IT-Dienstleistungen. Fachleute für die Programmierung oder Anpassung von Anwendungssoftware waren ebenfalls sehr begehrt.

Quergelesen 2007-02-03

Allgemeines

  • Erectile dysfunction affects 18 percent of U.S. men
    There’s more bad news for those pudgy couch potatoes, junk food junkies and TV devotees — and this time it really hits them where it hurts. A study published Thursday found that about 18 percent of U.S. men age 20 and up suffer from erectile dysfunction — and the condition is strongly linked to a sedentary lifestyle of little physical exercise, poor diet and lots of television.

Computer & Internet

  • OpenDocument für Microsoft Word
    Eigentlich sollte es bereits im Oktober soweit sein, dass das Projekt die erste Release-Version eines Plug-in für den Import von im OpenDocument Format (ODF) erstellten Dateien in Word freigibt. Nun hat es doch etwas länger gedauert: Nunmehr aber steht das mit offiziellem Namen als „OpenXML Translator (ODF Add-in for Word)“ bezeichnete Tool in Version 1.0 als Sourcecode, Add-in für Word und Kommandozeilentool zum Download zur Verfügung.
  • GEMA: Radio-Rekorder Mp3flat.com weiterhin illegal
    Die GEMA versucht derzeit den Dienst Mp3flat.com auf rechtlichem Wege abschalten zu lassen und hatte im Dezember 2006 bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Dienst erwirkt. Mp3flat.com reagierte daraufhin, stellte sein Angebot um und machte weiter. Doch auch der neue Dienst ist nach Ansicht der GEMA illegal und so erwirkte sie eine weitere einstweilige Verfügung.
  • Google kämpferisch: Gmail behält in Europa seinen Namen
    Obwohl Google damit gescheitert ist, den Begriff „Gmail“ als EU-Marke anzumelden, gibt sich der Suchmaschinenriese siegesgewiss. Der E-Mail-Dienst werde in Europa unverändert unter dem Namen Gmail angeboten, erklärte Google gegenüber CNet.com. In Deutschland und Großbritannien trägt Googles E-Mail-Dienst bereits den Namen „Google Mail“, weil die Markenrechte für den Namen „Gmail“ nicht bei Google liegen.

„Killerspiele“

  • Jahresbericht der USK: Weniger Spiele, weniger Egoshooter
    Die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK), die rechtlich bindende Einstufungen von Computer- und Konsolenspielen vornimmt hat nun ihren Jahresbericht 2006 vorgelegt. Insgesamt kamen weniger Titel auf den Markt, der Anteil besonders gewalthaltiger Spiele nahm dabei weiter ab.

Gesetze, Gesetze, Gesetze, Gesetze…

Einen hab ich noch, einen hab ich noch:

Na, habt alle ihre gewerblichen Mail-Schreiber schon eure Signaturen angepasst? Seit dem 01.01.2007 müssen gewerbliche E-Mails die gleichen Informationen enthalten wie es auch Geschäftsbriefe tun. Mit anderen Worten:

  • Handelsregistereintrag
  • Steuernummer
  • Geschäftsführer
  • Adresse der Niederlassung

Davon betroffen ist der externe Geschäftsverkehr – jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

Wer drauf verzichtet, kann wegen unlauterem Wettbewerb abgemahnt werden.

heise resale hat zusammengestellt, was man beachten muß.

Gesetze, Gesetze, Gesetze…

… oder: Wie macht man es der deutschen Wirtschaft einfach… nicht.

Betreiber von Webseiten hergehört: Wer auf seiner seiner Webseite loggt soll dem Telemediengesetzes zufolge dazu verpflichtet werden über die erfassten Daten Auskunft zu geben. Ein Privacy-Statement bzw. eine Datenschutzbelehrung gehört zwar bei größeren Webseiten auch heute schon zum guten Ton, aber wenn das Telemediengesetz in Kraft tritt, dann ist dies – so wie das Impressum – für alle Webseiten verpflichtend.

Der Wortlaut des entsprechenden Paragraphen §13 im Gesetzentwurfes:

§ 13: Pflichten des Diensteanbieters
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
3. der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,
4. die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können,
5. Daten nach § 15 Abs. 2 nur für Abrechungszwecke zusammengeführt werden können und
6. Nutzungsprofile nach § 15 Abs. 3 nicht mit Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden können.
An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr. 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(5) Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen.
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
(7) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.

Mit anderen Worten: Logging vom Webserver aktiv? Du Datenschutzbelehrung oder du tot!

Wie das technisch aussehen soll, ist aber mal wieder nicht so ganz durchdacht. Wenn man das ganz wörtlich nimmt, dann muß ein Besucher einer Webseite ja „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form“ unterrichtet werden (Der Satz ist übrigens ganz toll. Schon mal nachgezählt über wieviele Zeilen hinweg man informiert wird, daß man etwas allgemein verständlich unterrichten soll?).

Ergo: Eigentlich müsste man jedem Besucher der Seite erst mal eine Seite anzeigen, mit der er unterrichtet wird. Unten auf der Seite müsste ein kleines Häkchen „Ich bin einverstanden“ sein und dann ein Button untendrunter mit „OK, lass mich rein“.

In der Praxis ist das natürlich nicht so umsetzbar. Aber wer gar nicht Informiert wird sicher bald einen freundlichen Anwalt in Geldnöten finden, der ihn darauf hinweist.

Und immer dran denken:

§ 1: Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste […] (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.

[Update 03.02.2007]
Eine Beispiel-Datenschutzerklärung habe ich gerade im law-blog gefunden…

[Update 19.02.2007]
Scheinbar hat sich an dem Gesetz gar nichts geändert… Also erst mal wieder Entwarnung?