Gesetze, Gesetze, Gesetze, Gesetze…

Einen hab ich noch, einen hab ich noch:

Na, habt alle ihre gewerblichen Mail-Schreiber schon eure Signaturen angepasst? Seit dem 01.01.2007 müssen gewerbliche E-Mails die gleichen Informationen enthalten wie es auch Geschäftsbriefe tun. Mit anderen Worten:

  • Handelsregistereintrag
  • Steuernummer
  • Geschäftsführer
  • Adresse der Niederlassung

Davon betroffen ist der externe Geschäftsverkehr – jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

Wer drauf verzichtet, kann wegen unlauterem Wettbewerb abgemahnt werden.

heise resale hat zusammengestellt, was man beachten muß.

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