Heute schon Rechnung bekommen?

Heieiei… Da landet doch grad glatt eine fiese, kleine E-Mail in meinem Postfach:

Betreff: Anmeldung Singel.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anmeldung bei www.single.de Sie haben Sich für unsere kostenpflichtige Partnersuche angemedet. 324 ,- Euro werden Ihrem Konto für ein Jahresvertrag zu Last gelegt. Wir mailen Ihnen alle Partnersuchende aus Ihrer Region zwei Mal wöchentlich zu. Entnehmen Sie Ihre Rechnung und den Zugang zu Ihrem Profil dem unten angeführten Anhang. Bitte diesen genauestens durchlesen und bei einer Unstimmigkeit uns kontaktieren. Zum Lesen wird kein zusätzliches Programm benötigt.
Falls die Anmeldung von einer dritten Person ohne Ihre Zustimmung durchgeführt wurde, führen Sie unverzüglich, den in dem Anhang aufgeführten Abmeldevrogang aus. Der Widerspruch ist nach unseren AGB’s innerhalb von zwei Wochen schriftlich zulässig!
Eine Kopie der Rechnung wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Mal abgesehen davon, dass bei mir überhaupt kein „Abmeldevrogang“ angehängt ist (Hey, wer hat meinen Virus vergessen?), mit dem ich mich bei der im Betreff erwähnten Seite „Singel.de“ (oder doch die single.de aus dem Mail-Text?) abmelden kann, habe ich natürlich als erstes mal auf single.de vorbeigesehen. Dass ich mich nicht „angemedet“ habe, das weiß ich…

Da steht dann auch sofort, in roter Schrift auf weißem Grund:

Seit heute kursieren im Internet E-Mails, die unter Verwendung von Absenderadresse single.de oder webpool.de massenweise an verschiedenste Empfänger versandt wurden. Diese Rechnungen wurden unter Missbrauch unserer Mailadresse als Absender verschickt. Wir möchten klarstellen, dass diese Mails nicht von der webpool Gmbh erstellt oder versandt wurden und distanzieren uns ausdrücklich von deren Inhalten.

Aha… Okay, nach der Vermutung also auch die offizielle Entwarnung.

Meine Mail kam übrigens laut Mail-Header aus Polen… Hat da zufällig jemand einen Schlägertrupp unterwegs?

Warum Firefox?

Bitte erklär mir jemand: Warum ist Firefox gleich noch mal der bessere Browser?

CPU

Er frisst Ressourcen wie blöd (Nein, ich habe nicht ein Dual-Core System, um einen Prozessorkern für den Firefox zu haben) und er stürzt öfter mal ab (auch wenn es besser geworden ist).

Wo ist mein Telnet?

Neulich habe ich versucht, wie von alten Windows-Versionen gewohnt, versucht, mittels „telnet 127.0.0.1 1234“ zu prüfen, ob ein Port bei meinem Rechner offen ist, oder ob die Firewall entschieden hat, daß ich das nicht darf.

Und was passiert?
Telnet? Telweg!

Tatsache: Kein „telnet“ auf dem Rechner… Kurzfristig kein Problem, es gibt ja alternativen – aber hat Microsoft tatsächlich Telnet über Bord geworfen?

Ja und nein: Es ist noch da, aber es wird nicht automatisch mitinstalliert. Wie man trotzdem dran kommt, steht im Vista-Blog.

Alternativ naürlich puTTY, aber Telnet ist manchmal einfach einfacher 😉

Wie viel Wasser brauch der Mensch am Tag?

Ja wie viel denn nun? Wenn man mal nicht nur das Trinkwasser zählt, sondern alles zusammen?

Okay, ich mach’s nicht so spannend: 4000 Liter verbraucht jeder Deutsche am Tag. Diese Menge ist erforderlich, um all die Waren zu produzieren, die wir täglich kaufen, vom Steak bis zum Autoreifen.

Für eine Tasse Kaffee werden beispielsweise 140 Liter verbraucht. Eine Tasse Tee ist mit 35 Litern viel sparsamer.

Ein Kilo Steak – weil Kühe ja viel Wasser trinken und obendrei Gras futtern, das Wasser zum wachsen braucht – wiegt sogar 14.000 Liter Wasser.

via svoogle.ORG.

Versteckte Preisangabe ist ungültig

Das kommt nicht wirklich überraschend: Das Amtsgericht München sieht es genau wie ich:

Auf der Internetseite befindet sich neben diversen Werbe- und Gewinnspielangeboten ein Registrierungsformular mit einem Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Oberhalb der Preisangabe am Ende eines mehrzeiligen Textes befindet sich der Anmelde-Button. Nach Ansicht der Richterin sei die Anmeldung durchaus möglich, ohne zu bemerken, dass die Dienstleistung kostenpflichtig ist. Dabei wurde ihr Eindruck sicherlich auch dadurch bestärkt, dass der Hinweis auf die Kosten bei gängigen Bildschirmauflösungen nur durch Scrollen sichtbar wird, der Anmelde-Button jedoch immer zu sehen ist.

Die Angaben über die Zahlungspflicht seien nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sind. Es bleibt abzuwarten, ob auch weitere Amtsgerichte dieser Rechtssprechung folgen.

Quergelesen 2007-02-28

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Allgemeines

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Computer & Internet

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„Killerspiele“

  • Experten: Verbote machen „Killerspiele“ interessanter
    Computerspiele mit gewalttätigen Inhalten werden nach Ansicht von Experten durch Verbote für Jugendliche nur noch interessanter. „Die Jugendlichen sind unheimlich kreativ im Beschaffen von Dingen, die für sie verboten sind“, sagte Wilfried Steinert, Schulleiter und Mitglied der vom Bundesfamilienministerium geförderten Initiative „Schau hin!“, am Mittwoch auf der Bildungsmesse didacta in Köln (noch bis 3. März). Statt die so genannten „Killerspiele“ zu verbieten, müssten Eltern genauer hinsehen, was ihre Kinder spielen und mit ihnen dann über die Inhalte reden.