nexImage – Browser Grafikprogramm

Zugegeben, irgendwie ist es schon cool… nexImage ist ein auf AJAX basierendes Grafikprogramm im Browser-Fenster:

nexImage

Aber vor allem, weil es das bis vor kurzem nicht gab.

Mal ganz ehrlich: Das braucht doch kein Mensch, oder? Schon gar nicht für eine Lizenzgebühr von 1000 Euro in der „Light“ Version (plus Mehrwertsteuer).

Thema Impressum

Da wir gerade im Saga-Games Forum am Diskutieren sind hier auch noch mal kurz mein bisher angesammeltes Wissen zum Thema Impressumspflicht. Bitte nur als Ideensammlung ansehen. Zur Rechtsberatung bin ich weder fähig noch dürfte ich es 😉

Die Impressumspflicht wird im „Teledienstgesetz“ geregelt, desse aktuelle Fassung vom 14.12.2001 stammt.

Da steht ziemlich unmissverständlich drin:

§2 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).

(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

Mit anderen Worten: Jeder, der eine Webseite betreibt, egal, ob um Gewinn zu erwirtschaften oder nicht. Ich kann niemanden dazu zwingen, ein Impressum auf seine Seite zu setzen (so lange die Seite nicht auf einem unserer Server läuft, denn in dem Moment bin ICH derjenige, der es abbekommt, weil ich derjenige bin, den die Anwälte herausbekommen können).

Ich weiß nur, daß ich mir zwei mal überlegen würde, das Impressum wegzulassen. Erstens hab ich sowieso nichts zu verbergen und zweitens…

§12 Bußgeldvorschriften

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Das bedeutet, daß ein Anwalt auch mit einem „Streitwert“ von 50.000 Euro kommen kann…

Und was kommt bei Privaten Webseiten rein?

§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post

Telefonnummer? Das ist Streitfrage und nicht eindeutig geklärt.

Im Abschnitt über die Impressumspflicht (§6) erscheint der etwas missverständliche Begriff „geschäftsmäßige Teledienste“. Gilt das ganze denn jetzt auch wirklich für private Webseiten? Darauf geht bahnhof-hamburg.de ein:

Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen „geschäftsmäig“ und „gewerbsmäßig“. Der Begriff „gewerbsmäßig“ trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff „geschäftsmäßig“ aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. […] Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.

Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.

Buchstabieren und so…

Zwei Tage hat’s nicht funktioniert. Zwei Tage habe ich gesucht und überlegt, was ich falsch mache… Zwei Tage:

function cmp_syslist_alphabet($a, $b) {
return strcmp($a[‚Name‘], $b[‚Name‘]);
}

$res[0][‚Name‘] = ‚PC‘;
$res[1][‚Name‘] = ‚Amiga‘;
$res[2][‚Name‘] = ‚Atari‘;
$res[3][‚Name‘] = ‚C64‘;
$res[4][‚Name‘] = ‚X-Box‘;
$res[5][‚Name‘] = ‚Playstation‘;

print_r($res);

echo ‚<hr />#‘ . (usort ($res, ‚cmp_syslist_alpabet‘)?’ok‘:’error‘) . ‚#<hr />‘;

print_r($res);

Jetzt hab ich’s rausgefunden… Und das Stück Schreibtisch, das ich gerade rausgebissen hab bekommt man sicher auch wieder angeleimt…

Die Lösung? „Buchstabieren und so…“ weiterlesen

Neues Google Interface?

Mit einem kleinen Trick kann man das derzeit experimentell bei Google manchen Usern gezeigte überarbeitete Interface für sich aktivieren:

Neues Google Interface

Dazu erst Google.de aufrufen. Wenn die Seite angezeigt wird folgende URL in die Adresszeile kopieren und mit Enter bestätigen:

javascript:alert(document.cookie = „PREF=ID=fb7740f107311e46:TM=1142683332:LM=1142683332:S=fNSw6ljXTzvL3dWu;path=/;domain=.google.de“)

Wenn man eine andere Länderversion von Google verwendet (z.B. Google.com), dann muß man in der Zeile oben am Ende das „de“ gegen die entsprechende TLD ersetzen.

Funktioniert mindestens mit dem Internet Explorer 6 und Firefox 1.x. Gerüchteweise (nicht probiert) aber nicht mit Firefox 2.0.

Quergelesen 2006-03-27

Allgemeines:

Computer & Internet:

  • eBay-Abmahnwelle: Online-Händler sind verunsichert – Die jüngste Abmahnwelle gegen IT-Online-Händler ist kein Einzelfall. Computer Reseller News (CRN) liegen weitere Schreiben vor, aus denen zu schließen ist, dass Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit zweifelhaften Shopbetreibern massenweise Wettbewerber mit Abmahnungen überziehen.
  • Fehler beim Firefox beendet Beziehung – Ein Fehler beim Internet-Browser Firefox hat jetzt eine fünfjährige Beziehung beendet. Die Frau entdeckte trotz verschiedener User-Accounts, dass sich ihr Partner auf Swinger-Websites herumtrieb. Grund für das Problem sei ein Installationsfehler, meint man bei Firefox. Der Fall wird derzeit überprüft.
  • Hungriger Mitarbeiter kostet NEC Millionen -Ein Mitarbeiter von NEC hat jahrelang – unbemerkt vom Unternehmen – Millionensummen für sich abgezweigt. Angeblich hat er das Geld für Essen und Trinken gebraucht, kann ein Leben mit Champagner und Kaviar doch ganz schön ins Geld gehen.
  • AltaVista-Gründer an Herzinfarkt gestorben – Paul Flaherty, Entwickler des Suchmaschinen-Pioniers AltaVista, wurde nur 42 Jahre alt. Er galt als eine der höchsten Autoritäten für Internet-Protokolle.

Games:

Videos:

Quergelesen 2006-03-23

Allgemeines:

  • Rente mit 100 – Nach mehr als 75 Jahren im Dienst einer Verkehrsgesellschaft hat Arthur Winston seinen Hut genommen. Seit Mittwoch, seinem 100. Geburtstag, ist er Rentner. „Ich bin etwas nervös, meinen Job aufzugeben“, sagte er an seinem letzten Arbeitstag. „Ich werde meine Kollegen vermissen.“
  • Feuer in japanischem Atomkraftwerk – In einem Atomkraftwerk im Westen Japans ist ein Feuer ausgebrochen. Der Betreiber des Kraftwerks habe beteuert, es sei keine radioaktive Strahlung ausgetreten, meldet die Nachrichtenagentur Kyodo.
  • SparRuf.de: Mobilfunk-Discounter für Auslandsgespräche geht an den Start – „Was wäre, wenn man vom Handy aus genauso günstig und komfortabel ins Ausland telefonieren könnte wie vom Festnetz?“ – Die SparRuf-Idee war geboren.
  • Umfrage: Kroaten mögen Sex am Arbeitsplatz – Die Ergebnisse einer Internet-Umfrage über das sexuelle Verhalten am Arbeitsplatz überraschen die kroatische Öffentlichkeit. Fast die Hälfte der Befragten hatte schon Sex am Arbeitsplatz.

Computer & Internet

Games:

Videos:

Neues Urheberrecht

Wer heute einen Blick in die IT News getan hat, ist an einem Thema nicht vorbeigekommen: Die Novellierung des Urheberrechts.

Anstoßpunkt ist der Wegfall der Bagatellklausel:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf Drängen von Kabinettskollegen und der Unterhaltungsindustrie die geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Regierungsentwurf für die Urheberrechtsnovelle gestrichen. [heise]

Golem fragt: „Fairer Kompromiss oder industriefreundliche Regelung?“ und zitiert Malte Spitz:

„Mit diesem Entwurf ist Brigitte Zypries der Lobby der Medienindustrie quasi auf den Schoß gestiegen. Durch den Wegfall der Bagatellklausel werden Millionen Menschen in Deutschland kriminalisiert, besonders junge Menschen sind davon stark betroffen. Der Einstieg in die Wissensgesellschaft wurde verschlafen und wirft Deutschland zurück in ein Zeitalter, wo die digitale Gesellschaft noch gar nicht existierte.“

Bei Spiegel Online wiederum wird Brigitte Zypries zitiert:

Damit werde „das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, so Brigitte Zypries.

Laut Verivox bleibt aber ein Schlupfloch:

Für Verbraucher bleibt allerdings ein Schlupfloch: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf § 153 die Strafprozessordnung, dem zufolge der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen kann, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so.

Deutsch für Weggelaufene

Gerade in meiner Mail-Inbox:

Hallo,
Ich beachtete eine Ihre Firmaverkauf Menge PSP/iPod Zusatzgeräte. Wir sind ein Hersteller für viele dieser Zusatzgeräte. Mindestbestellmenge ist nur 50pcs.
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Warum können die Leute ihre Mails nicht einfach Englisch lassen? Dann würde man sie wenigstens auf Anhieb verstehen…