Gesetze, Gesetze, Gesetze…

… oder: Wie macht man es der deutschen Wirtschaft einfach… nicht.

Betreiber von Webseiten hergehört: Wer auf seiner seiner Webseite loggt soll dem Telemediengesetzes zufolge dazu verpflichtet werden über die erfassten Daten Auskunft zu geben. Ein Privacy-Statement bzw. eine Datenschutzbelehrung gehört zwar bei größeren Webseiten auch heute schon zum guten Ton, aber wenn das Telemediengesetz in Kraft tritt, dann ist dies – so wie das Impressum – für alle Webseiten verpflichtend.

Der Wortlaut des entsprechenden Paragraphen §13 im Gesetzentwurfes:

§ 13: Pflichten des Diensteanbieters
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
3. der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,
4. die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können,
5. Daten nach § 15 Abs. 2 nur für Abrechungszwecke zusammengeführt werden können und
6. Nutzungsprofile nach § 15 Abs. 3 nicht mit Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden können.
An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr. 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(5) Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen.
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
(7) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.

Mit anderen Worten: Logging vom Webserver aktiv? Du Datenschutzbelehrung oder du tot!

Wie das technisch aussehen soll, ist aber mal wieder nicht so ganz durchdacht. Wenn man das ganz wörtlich nimmt, dann muß ein Besucher einer Webseite ja „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form“ unterrichtet werden (Der Satz ist übrigens ganz toll. Schon mal nachgezählt über wieviele Zeilen hinweg man informiert wird, daß man etwas allgemein verständlich unterrichten soll?).

Ergo: Eigentlich müsste man jedem Besucher der Seite erst mal eine Seite anzeigen, mit der er unterrichtet wird. Unten auf der Seite müsste ein kleines Häkchen „Ich bin einverstanden“ sein und dann ein Button untendrunter mit „OK, lass mich rein“.

In der Praxis ist das natürlich nicht so umsetzbar. Aber wer gar nicht Informiert wird sicher bald einen freundlichen Anwalt in Geldnöten finden, der ihn darauf hinweist.

Und immer dran denken:

§ 1: Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste […] (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.

[Update 03.02.2007]
Eine Beispiel-Datenschutzerklärung habe ich gerade im law-blog gefunden…

[Update 19.02.2007]
Scheinbar hat sich an dem Gesetz gar nichts geändert… Also erst mal wieder Entwarnung?

Windows Vista Ultimate

The Windows Vista Ultimate Element

… und diese Feststellung aus den USA, wo Vista nur 56% von dem kostet, was man in Deutschland bezahlt

Da ist es doch gut zu wissen, daß Microsoft auch kein Problem damit hat, wenn man sich als Endkunde die noch nicht mal halb so teure OEM-Version kauft. Der einzige Haken ist, daß man dann selbst für den „End User Support“ zuständig ist… Aber mal ehrlich: Wenn man bei Amazon ein Windows bestellt, erwartet man dann Support?

Quergelesen 2007-01-30

Computer & Internet:

  • Mein-parteibuch.de wird geschlossen
  • Branchenverband wettert gegen Vista
    Der europäische Interessenverband für Interoperabilität von Systemen (European Committee for Interoperable Systems, ECIS) wirft Microsoft vor, mit dem neuen Betriebssystem Vista erneut gegen Auflagen der EU zu verstoßen. In dem neuen System würden genau die Methoden fortgesetzt, die von der EU-Kommission 2004 als illegal eingestuft worden seien.
  • SelfHTML-Gründer Münz kehrt seinem Projekt den Rücken
    Stefan Münz, Gründer des bekannten HTML-Dokumentationsprojekts SelfHTML, hat seinen Ausstieg aus dem Team erklärt. Zuvor hatte bereits Mitentwickler Swen Wacker angekündigt, nicht mehr aktiv an SelfHTML mitarbeiten zu wollen. Damit scheint die Zukunft des beliebten und anerkannten Nachschlagewerks für Web-Entwickler- und Designer fraglich.
  • SSH-Client PuTTY in neuer Version
    In der neuen Version 0.59 bringt der beliebte SSH-Client PuTTY neben zahlreichen Bug-Fixes auch einige Verbesserungen mit sich. So kommuniziert der Client nun auch über serielle Schnittstellen.
  • UseNeXT will Verfügung wegen Urheberrechtsverletzungen nicht hinnehmen
    Der Betreiber des UseNeXT-Dienstes, die Münchner Aviteo Ltd., hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft sieht durch den Dienst das Urheberrecht verletzt, da Werke des GEMA-Repertoires illegal online genutzt würden.
  • Betrieb ungefährdet, Gegenmaßnahmen eingeleitet
    Gegen die am 22.01.07 von der GEMA erwirkten einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg hat UseNext-Betreiber Aviteo Ltd. bekanntlich noch am gleichen Tag Widerspruch eingelegt. Der Verfügung, die ohne vorherige mündliche Anhörung erlassen wurde, war eine Abmahnung der GEMA vom 19.12.06. vorausgegangen. Usenext sieht sich nach wie vor auf rechtlich sicherem Boden.
  • allofmp3.com – Umzug in die Ukraine
    Der erste Schritt ist offenbar getan: Als Adresse ist für Allofmp3.com immer noch die Mediaservice in Moskau angegeben, der Serverstandort befindet sich inzwischen offenbar in der Ukraine. Der umstrittene Downloadshop reagiert damit vermutlich auf den wachsenden Druck in Russland, welches im Rahmen seines anstehenden WTO-Beitritts das Vorgehen gegen allofmp3.com zugesagt hat.
  • allofmp3.com – Auf 1.65 Billionen verklagt
    Nein, es ist kein Milliarde-Billion-Umschreibungsfehler. 150.000 Dollar pro Song Schadenersatz bei angenommen 11 Millionen verkauften Tracks zwischen Juni und Oktober 2006 will die MPAA vom russischen Downloadanbieter AllofMP3. Was in der Tat eine Summe von über 1,6 Billionen Dollar – tausendsechshundertfünfzig Milliarden – ergibt.
  • Fox Looks to Identify YouTube Leaker
    Fox is attempting to uncover the identity of a YouTube user that uploaded recent episodes of the network’s hit television shows „24“ and „The Simpsons“ to the service without its permission, a blog reported Wednesday.

Film & Fernsehen:

  • Universal: 100 HD DVD Titles in 2007
    Movie studio Universal, which exclusively supports the HD DVD disc format, said late Thursday that it planned to release more than 100 titles in HD DVD during 2007. It also said that 90 percent of its titles released during the year would be in „combo disc“ format, which contains the DVD version of the movie on one side and the HD DVD format on the other.

Stars & Sternchen:

  • Angelina Jolie’s Mother Has Died
    Angelina Jolie’s mother Marcheline Bertrand, who had been battling ovarian cancer for more than seven years, was with her son James Haven, Angelina and her partner Brad Pitt when she passed away aged 56 on Saturday.
  • Lindsay Lohan Is Getting Blacklisted?
    Hollywood stars Jack Nicholson and Morgan Freeman are apparently refusing to work with Lindsay Lohan, with the troubled actress becoming even more unpopular. The Sun reports veterans Nicholson and Freeman have instructed their agents there is no way they would even consider working with Lohan.

Von Brötchengebern und Brötchennehmern

Auch wenn ich langsam das Gefühl habe, daß die deutsche Blogosphäre mal wieder zum Selbstzweck existiert (Schreiben über Dinge, die verhindern wollen, dass man schreibt)… Hier ein lesenswerter Artikel zum Thema Brötchen.

Quergelesen 2007-01-23

Allgemeines

  • Ostdeutsche stehen früher auf als Westdeutsche
    Die Menschen in Ostdeutschland schlafen an freien Tagen weniger lang als Westdeutsche. Das hat eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität in München ergeben. Der Grund ist die innere Uhr des Menschen, die darauf reagiert, wann die Sonne aufgeht – und das geschieht im Osten früher als im Westen.
  • Neue Staffel DSDS mit Jugendschutz vereinbar?
    Die RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ wird wegen der ausfallenden Kommentare von Musikproduzent Dieter Bohlen auf mögliche Verstöße gegen den Jugendschutz geprüft.
  • Häftling entkommt im Pappkarton
    Versteckt in einer Ladung Schuhspanner ist am Montagmittag ein 28-jähriger Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Darmstadt geflohen. Wie das hessische Justizministerium in Wiesbaden berichtete, hatte der Gefangene sich in einem mit Folie umwickelten Karton versteckt und an Bord eines Lastwagens die Haftanstalt verlassen.
  • Ansehen der USA in der Welt ramponiert
    Der Ruf der USA wird weltweit immer schlechter. Einer Umfrage der BBC zufolge liegt das vor allem an der US-Politik im Irak und am Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba.

Computer & Internet

  • 22% of Windows Installs Non-Genuine
    Microsoft disclosed Monday that over one in five Windows installations were deemed non-genuine through the company’s Windows Genuine Advantage program, which requires users to validate their operating system before downloading updates from the company.
  • Schwachstelle im Speicher-Subsystem von Mac OS X
    Der brasilianische Sicherheitsspezialist Adriano Lima von Rise Security hat einen Bericht über eine Schwachstelle des Shared-Memory-Server-Subsystems unter Mac OS X 10.4.8 veröffentlicht. Die unzureichende Prüfung der Größe eines Puffers führt beim Aufruf der Funktion shared_region_map_file_np mit einem sehr großen mapping_count-Parameter zu einer Speicherverletzung.
  • Anfängerfehler in Mac OS X
    Setuid-Programme sind auf Unix-Systemen ein Standardmechanismus, um bestimmte Aktivitäten mit anderen Rechten als denen des angemeldeten Benutzers auszuführen, der seit über zwanzig Jahren zum Einsatz kommt. Genauso lange ist bekannt, dass dies ein Sicherheitsrisiko darstellt und welche minimalen Sicherheitsvorkehrungen man dabei zu treffen hat. Dies scheint sich jedoch noch nicht zu den Entwicklern von Mac OS X herumgesprochen zu haben.
  • Keine mutmaßliche Einwilligung bei E-Mail-Werbung
    Bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Beklagte eine Werbe-Mail an einen Dritten gesandt, ohne dass zu diesem eine geschäftliche Beziehung bestand oder er die Werbung angefordert hatte. Sie wurde daraufhin von einem Wettbewerbsverband abgemahnt.

Games

  • Verbraucherschutz – Abmahnung für Spielehersteller
    Wie der Berliner Tagesspiegel in seiner heutigen Ausgabe berichtet, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) drei Anbieter von Computerspielen abgemahnt, namentlich Electronic Arts, Blizzard und Take Two Interactive. Inhalt der Abmahnung sind unzulässige Lizenzbedingungen, in denen gefordert wird, dass der Kunde keine privaten Sicherungskopien anfertigen darf.
  • SEK Pleite
    Die Firma SEK musste nach ihren beiden kommerziell wenig erfolgreichen Titeln „Wiggles“ und „ParaWorld“ die Pforten schließen. Die Produktunterstützung für Letzteres übernimmt Publisher Sunflowers.

Warum Russen so schlecht Auto fahren…

Die Wissenschaft überrascht mich doch immer wieder mit neuen, faszinierenden Untersuchungen.

Heute: Warum fahren Russen so schlecht Auto?

Und woran liegt’s? Folgende Ergebnisse kamen bei der Umfrage raus:

  • 25% – Sex beim Fahren.
  • 30% – Alkohol
  • 36% – Überhöhte Geschwindigkeit

Außerdem gaben 23% an, andere Fahrer zu beschimpfen und 60% der Fahrer achten nicht auf den Zustand ihrer Reifen. Und Telefonieren im Auto ist sowieso normal…

Und wie das dann in der Praxis aussieht kann man bei MOSNEWS.com sehen…

WordPress 2.1

Warum warten?

Das neue WordPress ist da. Das Upgrade lief problemlos.

Ich bin mir nur noch nicht so ganz sicher, was mir das Upgrade bringt… Außer einer Auto-Save Funktion beim Beitrag-Schreiben… Die SQL-Queries sollen schneller sein, aber das ist bei unserem neuen Server noch nicht so das Thema. Und über 550 Bugs sollen behoben worden sein…

Jetzt kommen die Liebesbriefe

Meine Wünsche wurden erhört… Nach den politischen Mails jetzt die neuen Betreffs:

  • Angel of Love
  • A Hug & Roses
  • Sending You My Love
  • Now and Forever
  • A Sweet Love
  • How Much I Love You
  • Steamy Dream
  • I Love You So

Bitte nehmt doch nicht alles so ernst… Ich wäre auch ganz ohne diese Mails glücklich…

(Mal sehen, ob’s mit dem Wünschen noch mal klappt.)