Einen hab ich noch, einen hab ich noch:
Na, habt alle ihre gewerblichen Mail-Schreiber schon eure Signaturen angepasst? Seit dem 01.01.2007 müssen gewerbliche E-Mails die gleichen Informationen enthalten wie es auch Geschäftsbriefe tun. Mit anderen Worten:
- Handelsregistereintrag
- Steuernummer
- Geschäftsführer
- Adresse der Niederlassung
Davon betroffen ist der externe Geschäftsverkehr – jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.
Wer drauf verzichtet, kann wegen unlauterem Wettbewerb abgemahnt werden.
heise resale hat zusammengestellt, was man beachten muß.
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Gesetze, Gesetze, Gesetze, Gesetze……
Gerade bei Dominik gefunden: Gesetze, Gesetze, Gesetze, Gesetze…
Haben die Anwälte wenig zu tun?… und andere auch?
Es geht natürlich weiter auch mit DNS-Einträge habe ich gehört:
9.8.7.6.5.4.3.2.1.steuer.crazy-de.arpa IN PTR meinefirma.de.
…
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