Jetzt ist es also soweit: Die deutsche Politik macht Ernst und rückt den „Killerspielen“ zu Leibe.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (selbst Mutter von sieben Kindern!) möchte die Gesetze umgehend verschärfen.
Die PC Games zitiert: „Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch sicherer zu machen.“
Ich höre: „Wir freuen uns, die staatliche Zensur erhöhen zu können und dabei auch noch den Eindruck zu erwecken, dass wir etwas tolles machen.“
„Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm“, so von der Leyen.
Sofortprogramm klingt natürlich viel toller als Schnellschuss, aber ändert das irgendetwas an der Tatsache? Außerdem frage ich mich, woher das Wissen kommt, dass Gesetzesänderungen notwendig sind. Ich bezweifle im Gegenzug, dass durch Verbote ein positiver Effekt eintritt. Händler bekommen Umsatz weggenommen. Herstellern werden Märkte genommen. Das schadet der Wirtschaft.
Auf der Gegenseite werden die Spiele werden durch die Verbote interessanter gemacht – gerade für die Leute, für die sie verboten sind. Da die aber nicht mehr auf offiziellem Weg dran kommen können, werden sie noch viel mehr als bisher zu Raubkopien greifen – und machen sich dann gleich doppelt strafbar. Einmal durch das kopieren und zum zweiten durch die Art der kopierten „Ware“.
Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen.
Wenn die Medien nicht mehr geprüft werden, also auch nicht eingestuft werden können (denn wie soll man das tun, wenn man sie nicht anschaut), wie wird dann festgestellt, was unter diese Regelung fällt?
Momentan sieht die Gesetzgebung vor, das ungeprüfte Spiele nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen (so zum Beispiel Pacman). Es führt also letztendlich kein Weg an der Prüfung vorbei – und auch dann kann das Spiel zu „ab 18“ eingestuft werden. Aber es ist wenigstens jemand da, der sagt, was was ist. Wie das funktionieren soll, wenn niemand die Entscheidung trifft, ist mir unklar. Klingt jedenfalls so, als ob das der Willkür die Tür öffnet.
Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). ‚Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts‘, ist von der Leyen überzeugt.
Die Größe des Aufdrucks hat doch gar nichts mit der Problematik zu tun. Auch heute dürfen diese Spiele an zu junge Kunden nicht verkauft werden – auch mit kleinem Aufdruck. Das Problem ist, daß die Händler das zu locker nehmen. Aber von mir aus dürfen die das auch größer drucken. Wie so was bei Internet-Händlern zu Änderungen führen soll ist mir aber unklar…
Hallo, wir leben im 21. Jahrhundert!
Diese Änderung zeigt IMHO nur, dass es sich um ein Aktionspaket handelt, um bei der Bevölkerung Eindruck zu machen. Kostet Geld, bringt aber nichts.
Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden. Dies beinhaltet auch die Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
Das macht Sinn.
Die USK wird eine offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung starten. ‚Dann wissen Händler und Eltern leichter, welche Spiele für Kinder in welchem Alter erlaubt sind‘, sagt Laschet.
Hmmm… Die Spiele, wo rot drauf steht „ab 18“ sind für die Leute „ab 18“. Die Spiele, wo blau drauf steht „ab 16“ sind für Jugendliche „ab 16“? Aufklärung macht sicher Sinn, aber sie zeigt ein bisschen die Unmündigkeit des Volkes…