Daß die GEZ ab nächstem Jahr auch Gebühren für Internetfähige Rechner berechnen wird ist ja nichts ganz neues mehr.
In einem Newsletter von SuperClix ist jetzt aber ein netter – für mich neuer – Aspekt angesprochen worden:
Die Gebühr soll nach den bisher bekannt gewordenen Plänen für jeden PC (also auch Server, bisher von der Presse vernachlässigt !) erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen könnte. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird.
Ja was ist denn mit den Servern. Mir war klar, daß Interdose bei einem Umzug in ein eigenes Bürogebäude auch GEZ bezahlen muss… Als Internet-Dienstleister kann man der GEZ wohl nur schlecht erzählen, daß man keine internetfähigen PCs besitzt.
Aber was ist mit den Servern. Auf den ersten Blick ja kein Problem: Wir zahlen ja GEZ, also ist das abgedeckt… Dann schaut man aber halt doch mal auf der Webseite der GEZ:
Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt.
Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?
Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
Hmmm… Unsere Server stehen im Rechenzentrum bei IP-Exchange in Nürnberg… Genaugenommen sogar in zwei Rechenzentren beim gleichen Anbieter.
Wie steht es denn da mit den Gebühren? Was machen Firmen wie Verivox, die sogar noch mehr Standorte haben? Für jedes Rechenzentrum die Gebühren berappen?
Informationsvakuum! Wenn man bei der GEZ-Webseite (die man übrigens – so zum Thema Praxisnähe – nur über „www.gez.de“ aber nicht über „gez.de“ aufrufen kann) nach „computer“ oder „pc“ sucht bekommt man keinerlei Suchergebnisse…