Ich habe zwischenzeitlich (bereits am 18.3.) eine „Antwort“ auf meine Anfrage an die GEZ erhalten (vom Operativen Marketing).
Ich schreibe „Antwort“ in Anführungszeichen, denn es war eine „Lies das und halt die Klappe“ Antwort mit einem einfachen Hinweis auf den Geschäftsbericht der GEZ war. Den vollständigen Brief darf ich hier mal wieder nicht veröffentlichen, da mir das laut Signatur verboten ist – aber es steht sowieso nichts sinnvolles drin.
Hier meine Reaktion auf dieses Schreiben:
Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre E-Mail Antwort. Leider kann ich aus dem Geschäftsbericht nicht erkennen, was wir im Gegenzug für die von uns geleisteten Zahlungen erhalten haben.
2007 hat die Firma Interdose 132.48 Euro für die Arbeits-PCs und die Webserver zahlen müssen. Ihrem Geschäftsbericht habe ich entnehmen können, dass diese wie folgt verteilt wurden:
* 97,54 Euro an ARD und die Unter-Sender (WDR, SWR, NDR, BR, …)
* 31,62 Euro an ZDF
* 3,32 Euro an DeutschlandradioDavon wurde außerdem noch die GEZ selbst finanziert. Diese Beträge sind wohl – wenn ich das richtig verstanden habe – anteilig von den Beträgen abzuziehen, die unter den Sendern aufgeteilt wurden:
* 0.89 Euro für Gehälter der GEZ-Mitarbeiter
* 0.27 Euro für Soziale Aufwendungen der GEZ
* 0.04 Euro für Materialaufwendungen der GEZ
* 1.58 Euro für durch GEZ verursachte Mietkosten, Porto, Kosten durch IT-Dienstleistungen und ähnlichesAllerdings wird mir selbst mit diesem Wissen nicht klar, was wir davon hatten außer unnötigen Kosten. Unsere Büro-PCs werden nicht für den Konsum von Öffentlich-Rechtlichen Fernseh- oder Radioprogrammen verwendet und unsere Webserver, Datenbankserver und sonstigen Server sind noch nicht mal mit Bildschirmen oder Lautsprechern ausgestattet, stehen in einem lauten und unbequemen Rechenzentrum und haben ganz sicher andere Aufgaben als Fernsehbilder oder Radio abzuspielen. Es muss also einen anderen Grund geben, der es rechtfertigt, uns diese Kosten aufzuzwingen.
Ich würde gerne diesen Grund von Ihnen erfahren. Ansonsten werde ich demnächst – gerne auch mit rechtlicher Unterstützung durch einen sachkundigen Anwalt – die Zahlungsverpflichtung anzweifeln und die Anmeldung unserer Firmen-PCs zurückziehen.
Ich verweise auch auf…
* VG Braunschweig (Urteil 4 A 149/07)
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0510020070001494%20A
Betrieb des Firmen PCs in der bereits mit GEZ-Gebühren für vorhandene Geräte belegten PrivatwohnungBitte beachten Sie, dass ich dieses Schreiben wieder auf meinem Blog unter http://blog.deobald.org/ veröffentlichen werde und bitte Sie, mir und meinen Lesern eine Antwort zukommen zu lassen, die ich dort zugänglich machen kann, da meine Frage nicht nur mich, sondern sicher auch tausende anderer Firmeninhaber beschäftigen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Deobald
Mal sehen, welche Standardantwort ich dieses mal bekomme…