
Hey, er hat meine Mail-Adresse gelöscht… Und meine Mail-Adresse…. Und meine Mail-Adresse… Und meine Mail-Adresse…

Hier bloggt Dominik Deobald

Hey, er hat meine Mail-Adresse gelöscht… Und meine Mail-Adresse…. Und meine Mail-Adresse… Und meine Mail-Adresse…
Computer & Internet:
Allgemeines:
Computer & Internet:
Games:
Ich glaube, meine Vorregistrierungen sind durch… Acht der zehn Domains sind wohl durchgegangen. Bei cheatz.eu und lightspeed.eu war jemand anderes schneller 🙁

Ich muß ein bissel aufpassen… Da sind einige Meldungen vom 1. April übrig… Also nicht hauen, wenn mir was dazwischenrutschen sollte, was mir nicht auffällt…
Allgemeines
Computer & Internet:
Games:
Entertainment:
Morgen wird’s spannend: Die .eu Domains werden verteilt. Mal sehen, was vom Kuchen für mich übrig bleibt… 🙂
Zehn Domains habe ich vorregistriert – aber das bedeutet ja bekanntlich erst mal gar nichts. Mit allen stehe ich INNERHALB von regfish auf Rang 1 der Vorregistrierungsliste… Das bedeutet, die Chancen stehen zumindest mal besser als gar nicht.
Zugegeben, irgendwie ist es schon cool… nexImage ist ein auf AJAX basierendes Grafikprogramm im Browser-Fenster:

Aber vor allem, weil es das bis vor kurzem nicht gab.
Mal ganz ehrlich: Das braucht doch kein Mensch, oder? Schon gar nicht für eine Lizenzgebühr von 1000 Euro in der „Light“ Version (plus Mehrwertsteuer).
Da wir gerade im Saga-Games Forum am Diskutieren sind hier auch noch mal kurz mein bisher angesammeltes Wissen zum Thema Impressumspflicht. Bitte nur als Ideensammlung ansehen. Zur Rechtsberatung bin ich weder fähig noch dürfte ich es 😉
Die Impressumspflicht wird im „Teledienstgesetz“ geregelt, desse aktuelle Fassung vom 14.12.2001 stammt.
Da steht ziemlich unmissverständlich drin:
§2 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).
(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.
Mit anderen Worten: Jeder, der eine Webseite betreibt, egal, ob um Gewinn zu erwirtschaften oder nicht. Ich kann niemanden dazu zwingen, ein Impressum auf seine Seite zu setzen (so lange die Seite nicht auf einem unserer Server läuft, denn in dem Moment bin ICH derjenige, der es abbekommt, weil ich derjenige bin, den die Anwälte herausbekommen können).
Ich weiß nur, daß ich mir zwei mal überlegen würde, das Impressum wegzulassen. Erstens hab ich sowieso nichts zu verbergen und zweitens…
§12 Bußgeldvorschriften
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Das bedeutet, daß ein Anwalt auch mit einem „Streitwert“ von 50.000 Euro kommen kann…
Und was kommt bei Privaten Webseiten rein?
§6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Telefonnummer? Das ist Streitfrage und nicht eindeutig geklärt.
Im Abschnitt über die Impressumspflicht (§6) erscheint der etwas missverständliche Begriff „geschäftsmäßige Teledienste“. Gilt das ganze denn jetzt auch wirklich für private Webseiten? Darauf geht bahnhof-hamburg.de ein:
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen „geschäftsmäig“ und „gewerbsmäßig“. Der Begriff „gewerbsmäßig“ trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff „geschäftsmäßig“ aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. […] Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.
Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.
Mit einem kleinen Trick kann man das derzeit experimentell bei Google manchen Usern gezeigte überarbeitete Interface für sich aktivieren:

Dazu erst Google.de aufrufen. Wenn die Seite angezeigt wird folgende URL in die Adresszeile kopieren und mit Enter bestätigen:
javascript:alert(document.cookie = „PREF=ID=fb7740f107311e46:TM=1142683332:LM=1142683332:S=fNSw6ljXTzvL3dWu;path=/;domain=.google.de“)
Wenn man eine andere Länderversion von Google verwendet (z.B. Google.com), dann muß man in der Zeile oben am Ende das „de“ gegen die entsprechende TLD ersetzen.
Funktioniert mindestens mit dem Internet Explorer 6 und Firefox 1.x. Gerüchteweise (nicht probiert) aber nicht mit Firefox 2.0.