Da wir gerade im Saga-Games Forum am Diskutieren sind hier auch noch mal kurz mein bisher angesammeltes Wissen zum Thema Impressumspflicht. Bitte nur als Ideensammlung ansehen. Zur Rechtsberatung bin ich weder fähig noch dürfte ich es 😉
Die Impressumspflicht wird im „Teledienstgesetz“ geregelt, desse aktuelle Fassung vom 14.12.2001 stammt.
Da steht ziemlich unmissverständlich drin:
§2 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).
(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.
Mit anderen Worten: Jeder, der eine Webseite betreibt, egal, ob um Gewinn zu erwirtschaften oder nicht. Ich kann niemanden dazu zwingen, ein Impressum auf seine Seite zu setzen (so lange die Seite nicht auf einem unserer Server läuft, denn in dem Moment bin ICH derjenige, der es abbekommt, weil ich derjenige bin, den die Anwälte herausbekommen können).
Ich weiß nur, daß ich mir zwei mal überlegen würde, das Impressum wegzulassen. Erstens hab ich sowieso nichts zu verbergen und zweitens…
§12 Bußgeldvorschriften
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Das bedeutet, daß ein Anwalt auch mit einem „Streitwert“ von 50.000 Euro kommen kann…
Und was kommt bei Privaten Webseiten rein?
§6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Telefonnummer? Das ist Streitfrage und nicht eindeutig geklärt.
Im Abschnitt über die Impressumspflicht (§6) erscheint der etwas missverständliche Begriff „geschäftsmäßige Teledienste“. Gilt das ganze denn jetzt auch wirklich für private Webseiten? Darauf geht bahnhof-hamburg.de ein:
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen „geschäftsmäig“ und „gewerbsmäßig“. Der Begriff „gewerbsmäßig“ trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff „geschäftsmäßig“ aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. […] Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.
Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.