Durchbruch bei der Vergütungspflicht von Speicherkarten und USB Sticks
Bei ihrer Gesellschafterversammlung am 16. Juni 2009 in Düsseldorf haben die Hersteller und Importeure von Speichermedien die jüngsten Ergebnisse der Verhandlungen über Speicherkarten und USB Sticks zwischen den Verwertungsgesellschaften und dem Branchenverband Informationskreis AufnahmeMedien (IM) begrüßt.
Im Mai 2009 hatten sich die beiden Verhandlungspartner auf die Höhe der Vergütungssätze für Speicherkarten und USB Sticks geeinigt. Danach ist künftig für diese Speichermedien unabhängig von deren jeweiliger Kapazität ein Vergütungssatz von 0,10 € je Stück zu zahlen.
Daraus schließe ich als jemand, der die Speichermedien derzeit aussschließlich zum Transport selbsterzeugter Daten verwendet, dass…
- ich ab sofort für jedes selbsterstellte Foto, das ich auf einer solchen Speicherkarte ablege, vom Branchenverbrand Informationskreis AufnahmeMedien (IM) eine Gebühr verlangen kann, da ich ja den von IM gemieteten Platz auf meiner Speicherkarte nicht mit von denen verwalteten Daten fülle. Alternativ akzeptiere ich auch anteilige Zahlungen der Gesamteinnahmen der IM, da ja auch andere Personen ihre Speicherkarten für die Speicherung meiner Bilder und Dateien verwenden könnten.
- ich ab sofort Musik, Literatur und Filme nicht mehr kaufen brauche, da ich ja schon für die Lagerung der Daten bezahlt habe
… natürlich erst, wenn ich die erste gebührenbelastete Speicherkarte einsetze. Bisher habe ich ja nur „freie Medien“.
Es ist faszinierend, welche Rechte diverse Unternehmen sich daraus ableiten, dass es das Urheberrecht gibt. Dabei haben die meisten gar nicht wirklich etwas zum entstehen der Daten/Medien beigetragen.
Vielleicht sollte ich auch irgendein wichtig klingendes Unternehmen zum Gebühreneintreiben gründen. Scheint sich zu lohnen… TNA (Tastatur-Nutzungs Agentur – man kann auch urheberrechtlich geschützte Texte über die Tastatur eingeben) oder IKU (Internet Kabel Überwachung – die Daten sind auch ganz kurz im Kabel drin!) beispielsweise…