Als ich grad in meinen SPAM-Ordner reingeschaut hab ist mir eine Mail mit folgender Fußnote aufgefallen:
Rechtlicher Hinweis/Note:
Dies ist kein SPAM, sondern eine Rückmeldung/Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion auf Ihr/e/n Eintrag/Anschreiben/Anfrage/Gesuch/Veröffentlichung/Bekanntgabe in / oder an ein Postfach / Gästebuch / Mailfach / Linkliste / Anzeige / Klickmail / Websiteeintragung bei uns und/ oder einem unserer Partner/ öffentliche Werbe- Agenturen / träger/ Onlineanzeigenunternehmen. Es besteht kein Verstoß gegen das BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 81/01, ZAP 2004, Fach 1, S. 77.: Sollten Sie diese E-Mail mehr als einmal erhalten haben, bitten wir dieses zu entschuldigen. Es kann hin und wieder geschehen, dass manche Einträge/Anzeigen/Datensätze/Angaben/Archive doppelt, aber nicht gleicher Art/Inhalt sind.
Klar, ’ne? Ich find das so weit aber ganz okay, dass diese Rückmeldung/Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion in meinem SPAM/Unerwünschte Mails/Junk-E-Mail/Müll einsortiert wurde, denn wer mir so eine Mail 42 mal (jeweils 14 mal an drei verschiedene Mail-Adressen) zuschickt, der hat’s nicht anders verdient.
Nicht ganz überraschend existiert die in der Mail angegebene Domain zum Abmelden vom „Newsletter“ dann auch gar nicht… Ist ja auch unwichtig, denn man soll ja dazu bewegt werden, irgendwo anzurufen (was dann vermutlich nicht nur den in der Mail angegebenen 1 Euro pro Anruf kostet, sondern 689374 Euro). Mich hat’s ja kurz im Finger gezuckt, die Domain zu grabben, aber ich hab mir schon mal eine nicht existierende Domain eines Spam-Versenders geholt… Und mehr als Beschimpfungs-Mails bringt das auch nicht… 😉