Gerade im WoW-Chat…
Wieder was gelernt đ
Hier bloggt Dominik Deobald
Gerade im WoW-Chat…
Wieder was gelernt đ
Ihr erinnert euch an den Touchscreen-Monitor von dem Blog-Beitrag vor knapp zwei Monaten?
Einfach geil:
… ganz verpasst: Der Blog hier ist jetzt ein Jahr und 3 Tage alt.
… und ich dachte immer, „Safer Sex“ wĂ€re was anderes…
Allgemeines:
Videos:
Wenn das hier Spielgrafik von der PS3 ist, dann muĂ ich glaub ich (sobald die Konsole denn irgendwann mal raus ist), dann muĂ ich glaube ich noch mal Final Fantasy 7 spielen *g*
Zwei Quizzes zum Thema Computerspiele:
Beim ersten Quiz bin ich auf 36 von 40 Punkten gekommen. Bei Nummer 35 kenn ich das Bild, aber ich komm einfach nicht drauf… 10, 36 und 37 sagen mir einfach gar nichts…
Bei Teil Zwei tu ich mir wesentlich schwerer. Mehr als 23 Punkte (wieder von 40) sind da nicht drin, auch wenn ich einige der ungelösten Bilder wieder kenne, aber keinen Titel dazu im Kopf habe… Gerade bei 9 hĂ€tte ich „Out Run“ gesagt, aber das will er nicht… Auch Nummer 6 kommt mir sehr bekannt vor… Nummer 22 kenn ich auch, aber kein Titel… Und dann wĂ€r da noch 36. Das ist so ein bekanntes Bild – aber keine Chance…
Meine Lösungen… âComputer Spiele Quizâ weiterlesen
Da wir gerade im Saga-Games Forum am Diskutieren sind hier auch noch mal kurz mein bisher angesammeltes Wissen zum Thema Impressumspflicht. Bitte nur als Ideensammlung ansehen. Zur Rechtsberatung bin ich weder fĂ€hig noch dĂŒrfte ich es đ
Die Impressumspflicht wird im „Teledienstgesetz“ geregelt, desse aktuelle Fassung vom 14.12.2001 stammt.
Da steht ziemlich unmissverstÀndlich drin:
§2 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten fĂŒr alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die fĂŒr eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Ăbermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).
(3) Absatz 1 gilt unabhÀngig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.
Mit anderen Worten: Jeder, der eine Webseite betreibt, egal, ob um Gewinn zu erwirtschaften oder nicht. Ich kann niemanden dazu zwingen, ein Impressum auf seine Seite zu setzen (so lange die Seite nicht auf einem unserer Server lÀuft, denn in dem Moment bin ICH derjenige, der es abbekommt, weil ich derjenige bin, den die AnwÀlte herausbekommen können).
Ich weiĂ nur, daĂ ich mir zwei mal ĂŒberlegen wĂŒrde, das Impressum wegzulassen. Erstens hab ich sowieso nichts zu verbergen und zweitens…
§12 BuĂgeldvorschriften
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer GeldbuĂe bis zu fĂŒnfzigtausend Euro geahndet werden.
Das bedeutet, daĂ ein Anwalt auch mit einem „Streitwert“ von 50.000 Euro kommen kann…
Und was kommt bei Privaten Webseiten rein?
§6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben fĂŒr geschĂ€ftsmĂ€Ăige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und stĂ€ndig verfĂŒgbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusÀtzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschlieĂlich der Adresse der elektronischen Post
Telefonnummer? Das ist Streitfrage und nicht eindeutig geklÀrt.
Im Abschnitt ĂŒber die Impressumspflicht (§6) erscheint der etwas missverstĂ€ndliche Begriff „geschĂ€ftsmĂ€Ăige Teledienste“. Gilt das ganze denn jetzt auch wirklich fĂŒr private Webseiten? Darauf geht bahnhof-hamburg.de ein:
Doch hier muĂ klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen „geschĂ€ftsmĂ€ig“ und „gewerbsmĂ€Ăig“. Der Begriff „gewerbsmĂ€Ăig“ trifft auf eine TĂ€tigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff „geschĂ€ftsmĂ€Ăig“ aber bezeichnet sĂ€mtliche TĂ€tigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorĂŒbergehend sind (nachhaltige TĂ€tigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. […] Und ebenso muĂ auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschlieĂlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verĂŒbergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.
Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien fĂŒr eine nachhaltige TĂ€tigkeit, also einen geschĂ€ftsmĂ€Ăigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. SpĂ€testens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.
Und, was wurde aus dem Wetter-Patch? Irgendwas muĂ schiefgelaufen sein… Das hab ich gerade auf dem Weg von der StraĂenbahn-Haltestelle zu mir zu sehen bekommen:
Und in World of Warcraft? Fehlanzeige… Gar nichts geht, auch nicht um 18:45 Uhr…
Die haben im falschen System installiert!