Wenn nächstes Jahr die GEZ klingelt…

Daß die GEZ ab nächstem Jahr auch Gebühren für Internetfähige Rechner berechnen wird ist ja nichts ganz neues mehr.

In einem Newsletter von SuperClix ist jetzt aber ein netter – für mich neuer – Aspekt angesprochen worden:

Die Gebühr soll nach den bisher bekannt gewordenen Plänen für jeden PC (also auch Server, bisher von der Presse vernachlässigt !) erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen könnte. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird.

Ja was ist denn mit den Servern. Mir war klar, daß Interdose bei einem Umzug in ein eigenes Bürogebäude auch GEZ bezahlen muss… Als Internet-Dienstleister kann man der GEZ wohl nur schlecht erzählen, daß man keine internetfähigen PCs besitzt.

Aber was ist mit den Servern. Auf den ersten Blick ja kein Problem: Wir zahlen ja GEZ, also ist das abgedeckt… Dann schaut man aber halt doch mal auf der Webseite der GEZ:

Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt.
Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?

Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.

Hmmm… Unsere Server stehen im Rechenzentrum bei IP-Exchange in Nürnberg… Genaugenommen sogar in zwei Rechenzentren beim gleichen Anbieter.

Wie steht es denn da mit den Gebühren? Was machen Firmen wie Verivox, die sogar noch mehr Standorte haben? Für jedes Rechenzentrum die Gebühren berappen?

Informationsvakuum! Wenn man bei der GEZ-Webseite (die man übrigens – so zum Thema Praxisnähe – nur über „www.gez.de“ aber nicht über „gez.de“ aufrufen kann) nach „computer“ oder „pc“ sucht bekommt man keinerlei Suchergebnisse…

8 Antworten auf „Wenn nächstes Jahr die GEZ klingelt…“

  1. hat eigentlich mal jemand heraus bekommen, WARUM man neuerdings für nen Internet fähigen PC Gebühren berappen muss?? gann man nu auch ohne weiteres die öffenlichen Programme mit nem Analogen Modem empfangen und anschaun oder was hab ich da verpasst??

  2. Sodele, Nummer 2 kommt,

    ich hab mich über dieses Thema (also GEZ-PCs)mal noch n bissel eingelesen und bin dabei über etwas gestolpert was die Serverfrage angeht, also schaut mal nach

    Zitat „In einem Artikel des Onlinemagazins Telepolis, der einige Gebührensituationen darstellt, kann man nachlesen, daß für gemietete Webserver, die bei einem Hostingunternehmen stehen, nach drei Monaten Gebühren für den Mieter anfallen sollen.“
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html

  3. jaja, ich weiß, ich nerve 😀 gleich flieg ich aus dem Blog, aber ich stolpere halt nunmal nur nach und nach über diese sachen, also bitte um entschuldigung, vielmals!!
    hier ein Zitat aus dem vorig genannten Artikel:
    „““
    Während Andreas Gall vom bayrischen Rundfunk nur allgemeine Antworten lieferte, ging Dr. Hermann Eicher vom Südwestrundfunks wirklich auf jede der Fragen der Telepolis-Leser detailliert ein. Im Vorfeld wollten wir die absurderen davon eigentlich aussortieren wie die des Lesers, der wissen wollte, ob er zukünftig für seinen in einem Provider-Rechenzentrum aufgestellten Webserver TV-Gebühren zahlen muss und in diesem Fall ernsthaft in Erwägung zog, auszuwandern. Dieser Fall erschein uns klar: Keine Gebührenpflicht! – wer würde sich denn freiwillig in ein klimatisiertes zugiges Rechenzentrum zwischen dröhnende Lüfter setzen wollen, um fernzusehen? „“

    klingt ja eigentlich logisch, oder???
    „“
    Doch nein: Nach drei Monaten wird auch der gemietete Webserver tatsächlich für dessen Mieter rundfunkgebührenpflichtig (!!!! hier kommts!!!! vorher zahlt der Provider einmal eine Gebühr für alle Server) und wenn der Webserver beim Provider steht und nicht in den eigenen Firmenräumen, gilt dies als weiteres Firmengrundstück! Somit fällt eine zusätzliche Rundfunkgebühr an:

    Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.“““ der letzte satz ist ja eigentlich schon ein witz in sich selbst, genauso wie selbst die bereithaltung eines defekten fernsehgerätes zur Zahlung verpflichtet *kopfschüttel* ich glaub ich wander doch aus, auf so einen ausgesuchten Mist können nur deutsche Obrigkeiten kommen

  4. ok, hat nicht geklappt 🙁 also nur im Auszug
    Nach drei Monaten wird auch der gemietete Webserver tatsächlich für dessen Mieter rundfunkgebührenpflichtig (vorher zahlt der Provider einmal eine Gebühr für alle Server) und wenn der Webserver beim Provider steht und nicht in den eigenen Firmenräumen, gilt dies als weiteres Firmengrundstück! Somit fällt eine zusätzliche Rundfunkgebühr an.

  5. so, ich glaub wenn ich jetzt NICHMAl was schreibe setzt es schläge 😉
    Nach drei Monaten wird auch der gemietete Webserver tatsächlich für dessen Mieter rundfunkgebührenpflichtig (vorher zahlt der Provider einmal eine Gebühr für alle Server) und wenn der Webserver beim Provider steht und nicht in den eigenen Firmenräumen, gilt dies als weiteres Firmengrundstück! Somit fällt eine zusätzliche Rundfunkgebühr an.

Kommentare sind geschlossen.