Greifen wir noch mal das Thema VirtualDub auf. Jetzt schreibt nämlich auch Heise was dazu:
Die haben sich mit dem Rechteinhaber, Raimar Kliemen, in Verbindung gesetzt, und von ihm erfahren, daß sein Produkt zum Schneiden von Videos und zum Umwandeln in nahezu jedes Format verwendet werden kann… Nur dumm, daß man bei einer Suche mittels Google nur das “Original” findet.
Außerdem kontaktierte Heise auch den Rechtsanwalt Martin Jaschinski (mit dem ich auch schon mal einen netten schriftlichen Kontakt hatte
) der Kanzlei JBB Rechtsanwälte. Der äußert sich zu dem Thema:
“Die Empfänger von solchen Abmahnungen sollten sich entspannt zurücklehnen. [...]
Falls er (Anm. d. Red.: der Markeninhaber) auf Widerstand trifft, wird er aber auf Dauer mit seiner Masche höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben.”
BTW: Beschwerden über den registrierten Namen können beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden…
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virtualdub - jüngere marke vs. älteren werktitel…
das mit dem recht haben ist ja von jeher problematisch und verwirrend. möchte man sich als rechtslaie nur ungern mit befassen. so auch dieser fall, der fall virtualdub vs. virtualdub. es werden mal wieder abmahnungen verschickt…Golem beruhi…
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