Ein Bericht von Golem.de will mir nicht so recht gefallen:
Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luhe).
Im speziellen ging es hierbei darum, daß ein Foren-Nutzer sich durch einen Beitrag beleidigt fühlte und den Betreiber des Forums anschrieb, daß er den entsprechenden Beitrag löschen solle. Dieser Aufforderung ist er nicht innerhalb von 24 Stunden nachgekommen, da er “wegen Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt [habe], die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen”. Ergebnis: Eine saftige Abmahnung…
Nie wieder Urlaub?
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3 users responded in this post
nie wieder Urlaub wär ein Anfang
Foren-Betreiber müssen haften…
Nach dem Fall mit Ironsport, kommt jetzt einen neuen Fall…
Leitsatz:
Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Hierzu …
Harte Zeiten für Forenbetreiber, oder die ein Tages Frist
Laut einem Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) (Aktenzeichen: 23 C 155/05)müssen sich Administratoren eines Forums (dasist bestimmt auch auf Blogs übertragbar) 24h am Tag erreichbar sein, und das via Mail. Das Amtsgericht hat der Frist eines Kläg…
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