Wie war das doch gleich im Fall Heise vs. Dolzer?
Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen – im Gegenteil – das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich – nur – auf den konkreten Fall beziehe – und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen – keine – Gedanken machen werde.
(R-Archiv)
Ein Anwalt aus Frankfurt versucht’s trotzdem: Die Foren Supernature und CineFacts wurden unter Berufung auf das Heise-Urteil abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
(via Golem)
[Update vom 9.3.2006]
Laut Golem hat der Abmahner seine Beschwerde zurückgezogen.
2 Antworten auf „Foren abgemahnt – Bezug auf Heise-Urteil (Update)“
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