Gerade bei Verivox gelesen:
In einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts begeht man noch keinen Verstoß gegen das Handy-Verbot, wenn man das Gerät nur berührt, um es z.B. von einer Ablage in eine andere zu befördern…
Der Begriff „Benutzung“ verlange dagegen, dass der Fahrer tatsächlich eine Funktion des Geräts gebrauche. Wer etwa beim Fahren die Zeit vom Display abliest, muss bereits zahlen.
Ergo: Immer Augen zuhalten, wenn man nach dem Handy greift und bloß nicht hingucken.
Denkanstoß: Bei meinem N-Gage kann ich die Telefonfunktion deaktivieren. Das Gerät wird dadurch zu einem Gameboy-Verschnitt reduziert, mit dem man nicht telefonieren kann. Darf ich in dem Moment dann die Uhrzeit ablesen? Ein Telefon ist es dann ja nicht mehr… Mal unter der Annahme, daß es im Normalfall eines ist…