Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen

Ein Bericht von Golem.de will mir nicht so recht gefallen:

Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luhe).

Im speziellen ging es hierbei darum, daß ein Foren-Nutzer sich durch einen Beitrag beleidigt fühlte und den Betreiber des Forums anschrieb, daß er den entsprechenden Beitrag löschen solle. Dieser Aufforderung ist er nicht innerhalb von 24 Stunden nachgekommen, da er „wegen Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt [habe], die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen“. Ergebnis: Eine saftige Abmahnung…

Nie wieder Urlaub?

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