Die Rechtssprechung ist schon irgendwie seltsam. Da benutzt eBay nachweislich seit Oktober 2003 den Werbeslogan “3… 2… 1… meins”, und dann darf trotzdem ein viertel Jahr später noch jemand herkommen und sich das ins Markenregister eintragen lassen und dann eBay nachträglich verbieten, den Slogan zu verwenden. Zumindest für drei Warenklassen gehört’s jemand anderem. So ein Schmu…
Siehe auch Heise, Webmaster-Verzeichnis.de, Jack Geronimo und online-stichworte.de
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